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US Supreme Court gefährdet EU-US Datentransfer-Abkommen

Auf den Punkt: Die Supreme-Court-Entscheidung zur FTC-Abhängigkeit unterminiert die rechtliche Grundlage für EU-US-Datenströme, da die europäische Regelung auf FTC-Unabhängigkeit 259 Mal angewiesen ist.

Der US Supreme Court hat die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) für verfassungswidrig erklärt. Da die EU-Datenschutzrahmen 259 Mal auf die Unabhängigkeit der FTC verlässt, ist die Rechtsgrundlage für freie Datenflüsse zwischen EU und USA fundamental in Frage gestellt.

Im Fall „Trump v. Slaughter” entschied der US Supreme Court Anfang der Woche, dass die FTC nicht länger als unabhängige Behörde agieren darf. Die konservative Mehrheit folgt dabei einer „unitarischen” Theorie der Präsidialgewalt, wonach der US-Präsident umfassende Kontrolle über alle Exekutivbehörden haben muss. Mehrere US-Gesetze, die Agenturen Unabhängigkeit garantieren, wurden damit für verfassungswidrig befunden.

Die EU-Rechtsgrundlagen – insbesondere Artikel 16 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 8 Absatz 3 der Grundrechtecharta – verpflichten die Kommission zu einer unabhängigen Aufsicht über Datenschutzfragen. Bei Drittlanddatenübermittlungen muss das Zielland „im Wesentlichen gleichwertige” Schutzstandards bieten. Seit 2023 beruhte das aktuelle EU-US Data Privacy Framework („Adequacy Decision”) auf der Annahme dieser FTC-Unabhängigkeit – insgesamt an 259 Stellen.

Zusätzlich zur FTC-Problematik ist auch der „Data Protection Review Court” betroffen, der Rechtsmittel bei US-Überwachungsmaßnahmen bieten soll. Diese Einrichtung ist faktisch eine Exekutivbehörde des US-Justizministeriums und verdankt ihre „Unabhängigkeit” nur einer Executive Order von Präsident Biden – ein Status, den der aktuelle Präsident jederzeit ändern kann und der nicht präsidentialgebunden ist.

Max Schrems von noyb.eu fordert, dass die Europäische Kommission die „Adequacy Decision” ordnungsgemäß zurückzieht. Ohne echte Unabhängigkeit der US-Datenschutzbehörde und ohne funktionierendes, unabhängiges Beschwerdeverfahren bei Regierungsüberwachung kann die EU-Rechtsgrundlage nicht aufrechterhalten werden – unabhängig davon, wie die Kommission diese Position sonst rechtfertigt.


Quelle: noyb.eu · Erschienen 29. Juni 2026
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