Auf den Punkt: Das Hamburger Oberlandesgericht hat das Meta-Verfahren wegen Datenschutzverstößen ausgesetzt und wartet auf eine Zulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat das Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Meta ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof soll zunächst klären, ob die Musterfeststellungsklage zulässig ist — eine Grundsatzfrage, die seit Prozessbeginn im Oktober 2025 ungeklärt ist.
Das Verfahren betrifft eine Datenpanne bei Facebook zwischen Mai 2018 und September 2019. Kriminelle verbreiteten die Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern im April 2021 im Darknet. Der VZBV klagt gegen Meta auf Grund vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht. Bis Anfang Oktober 2025 hatten sich mehr als 14.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Die Verständigung zwischen VZBV und Meta (Irland) ist gescheitert. Deshalb wird das Verfahren am Oberlandesgericht Hamburg unterbrochen. Die entscheidende offene Frage: Ist die Musterfeststellungsklage gegen Meta zulässig? Meta bestreitet dies. Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof in Luxemburg vorab beantworten, bevor das Hamburger Gericht fortfahren kann.
Musterfeststellungsklagen wurden 2018 vom deutschen Gesetzgeber eingeführt und ermöglichen Verbänden, im Namen vieler Verbraucher zu klagen. Für Compliance-Verantwortliche ist die EuGH-Entscheidung relevant, da sie die rechtliche Verbindlichkeit solcher Sammelklagen in der EU grundsätzlich klären wird. Nach Auskunft der Gerichtssprecherin ist unklar, wann das Verfahren fortgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß vergehen mehrere Monate bis zur Antwort des EuGH.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 29. Juni 2026
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