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Bayerische Polizei nutzt Palantir-Software Vera – Datenschützer sehen Verfassungsrisiken

Auf den Punkt: Die Nutzung von Palantirs Vera durch bayerische und andere deutsche Polizeibehörden wirft Fragen zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit auf, die Datenschützer schon länger kritisieren.

Bayern und weitere Bundesländer setzen die US-Analyseplattform Palantir in Polizeibehörden ein. Datenschützer warnen vor möglichen Verstößen gegen Grundrechte.

Bayern und mehrere weitere Bundesländer setzen bei ihren Polizeibehörden die Analysesoftware Vera des US-amerikanischen Unternehmens Palantir ein. Das System aggregiert und verknüpft große Mengen an Polizeidaten zur Musteranalyse und Prognose.

Datenschutzbehörden und Bürgerrechtler haben seit längerer Zeit vor rechtlichen Risiken dieser Systeme gewarnt. Einige dieser Bedenken haben sich durch neuere Untersuchungen als begründet erwiesen. Zentrale Kritikpunkte betreffen die mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung, fehlende Kontrollmöglichkeiten für betroffene Personen und mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Für CISOs und Sicherheitsverantwortliche in öffentlichen Behörden wird relevant, dass der Einsatz ausländischer Analyseplattformen mit erheblichen regulatorischen Risiken verbunden ist. Neben datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen verfassungsrechtliche Grenzen beachtet werden, die bei der Verarbeitung von Bürger- und Bürgerdaten gelten.

Die Debatte unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Beschaffung von Sicherheits- und Analysesoftware – besonders bei Behörden – strikte Prüfungen vorzunehmmen: Legalität der Datenflüsse, Herkunft des Anbieters, Datenschutzfolgeabschätzungen und parlamentarische Kontrolle sollten vor Inbetriebnahme geklärt sein.


Quelle: www.golem.de · Erschienen 29. Juni 2026
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