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NIS2-Umsetzung: Mikrosegmentierung wird zur Compliance-Anforderung

Auf den Punkt: Mikrosegmentierung ist keine optionale Sicherheitsmaßnahme mehr, sondern eine notwendige Kontrolle zur NIS2-Compliance.

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie zwingt Unternehmen zur Implementierung von Mikrosegmentierung. Ohne Netzwerksegmentierung lassen sich die Anforderungen der europäischen Cybersecurity-Verordnung nicht erfüllen.

Die NIS2-Richtlinie, die ab Oktober 2024 EU-weit gilt, schreibt Betreibern kritischer Infrastrukturen und Unternehmen bestimmter Sektoren umfangreiche Cybersecurity-Maßnahmen vor. Unter den technischen und organisatorischen Anforderungen wird Mikrosegmentierung zunehmend als notwendiger Bestandteil der Netzwerksicherheit behandelt.

Mikrosegmentierung ermöglicht es, Netzwerke in kleinere, isolierte Bereiche zu unterteilen und den Datenverkehr zwischen diesen Segmenten granular zu kontrollieren. Dies limitiert die laterale Bewegungsfreiheit von Angreifern bei einer Kompromittierung und reduziert damit die Angriffsfläche erheblich.

Für CISOs bedeutet dies: Die klassische Firewall-Perimeter-Sicherheit reicht für NIS2-Konformität nicht aus. Organisationen müssen ihre Netzwerkarchitektur überarbeiten, um Zero-Trust-Prinzipien umzusetzen und den Zugriff auf Basis von Identität, Gerätzustand und Risikobewertung zu steuern. Die Implementierung erfordert investive Maßnahmen in Tools, Prozesse und IT-Personal.


Quelle: news.google.com · Erschienen 25. Juni 2026
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