Auf den Punkt: Ärzte fordern Schutzgarantien für Patientenschweigepflicht in geplanten Cyberabwehr-Befugnissen für Bundespolizei und BKA.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert geplante Cyberabwehr-Kompetenzen für BKA und Bundespolizei. Sie befürchtet, dass diese neue Befugnisse zur Gefährdung der Patientenschweigepflicht führen könnten.
Das BKA und die Bundespolizei sollen nach den aktuellen Gesetzentwürfen zu Cybersicherheitsmaßnahmen erweiterte Befugnisse erhalten, um Angriffsinfrastrukturen abzuwehren und präventiv in Netzwerke einzugreifen. Dies ist Teil der technologischen Reaktion auf steigende Cyberbedrohungen im öffentlichen und kritischen Infrastruktur-Sektor.
Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bergen diese Befugnisse Risiken für die Patientenschweigepflicht — einer der fundamentalen Vertrauensprinzipien im Gesundheitswesen. Die ärztliche Schweigepflicht ist in Deutschland durch Strafgesetzbuch und Berufsordnungen geschützt und dient dem Vertrauensschutz zwischen Arzt und Patient. Wenn Behörden erweiterte Zugriffsbefugnisse auf Netzwerke erhalten, besteht die Sorge, dass sensible Patientendaten als Nebeneffekt offengelegt oder abgegriffen werden könnten — besonders bei Cyberabwehrmaßnahmen, die ohne konkrete Einzelfallprüfung erfolgen.
Die Kritik der Ärztekammern zielt nicht grundsätzlich gegen Cybersicherheitsmaßnahmen, sondern fordert Klarheit über Grenzen und Schutzverfahren: Welche Daten dürfen bei Präventivmaßnahmen berührt werden? Wer kontrolliert die Einhaltung von Berufsgeheimnissen? Wie werden Entschädigungen bei unbeabsichtigten Offenlegungen geregelt? Diese Fragen müssen im Gesetzgebungsprozess adressiert werden, um das neue Sicherheitsniveau nicht auf Kosten bestehender Datenschutzstandards im Gesundheitswesen zu erreichen.
Quelle: www.heise.de · Erschienen 25. Juni 2026
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