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Bundeskabinett lockert Effizienzauflagen für Rechenzentren

Auf den Punkt: Das Bundeskabinett verlängert die Übergangsfristrm für Effizienz- und Grünstrom-Anforderungen bei Rechenzentren und lockert die Abwärmenutzungspflicht, um die Industrie zu entlasten.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie beschlossen, der Rechenzentren bei den Mindesteffizienzanforderungen deutlich entlastet. Die Regierung begründet dies mit der Förderung digitaler Souveränität und wirtschaftlichen Wachstums.

Die Neuregelung sieht konkrete Fristverlängerungen vor: Neue Rechenzentren erhalten vier statt zwei Jahre Zeit zur Einhaltung der Effizienzvorgaben. Zudem verlängert sich die Übergangsfrist für die vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien um drei Jahre. Die Bundesregierung rechnet mit einer wirtschaftlichen Entlastung in Höung von mehr als 3 Milliarden Euro.

Bei der Abwärmenutzung weicht das Gesetz vom ursprünglichen Richtlinienstandard ab: Eine Verpflichtung zur Abwärmenutzung besteht künftig nur dann, wenn vor Ort bereits ein passendes Wärmenetz existiert, in das die Abwärme eingeleitet werden kann. Dies entlastet Betreiber in Regionen ohne entsprechende Infrastruktur.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begründete die Regelung damit, dass „zielgerichtete statt pauschale Vorgaben” wettbewerbsfähiger seien und besonders energieintensive Betriebe gezielt unterstützt werden sollten. Sie verknüpfte Energieeffizienz mit Kostensenkung und Versorgungssicherheit.

Grüne und Linke kritisierten den Entwurf bereits vor der Kabinettssitzung. Sie sehen darin einen Verzicht auf die Nutzung von Abwärme, während der Ausbau regionaler Infrastruktur verzögert wird, und bewerten die Fristverlängerung für erneuerbare Energien als unzureichend für die Erreichung deutscher Klimaziele. Das Gesetz muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 24. Juni 2026
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