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EU-Richtlinie zu algorithmischem Management: Beweislast bei App-gesteuerten Arbeitsplattformen wechselt

Auf den Punkt: Die EU verlegt die Beweislast für Unabhängigkeit vom Arbeiter:innen auf Plattformen, wenn diese algorithmische Kontrolle über Arbeitszeiten und Bezahlung ausüben.

Die EU hat eine Regelung zu algorithmischem Management verabschiedet, die die Beweislast bei Plattformen wie Uber und Lieferando umdreht: Unternehmen müssen nun nachweisen, dass Fahrer:innen tatsächlich unabhängig sind, wenn die App deren Arbeitszeit und Vergütung kontrolliert. Fehlt dieser Nachweis, gilt eine Beschäftigtenbeziehung als gegeben.

Die EU-Richtlinie zum algorithmischen Management zielt auf Plattformen wie Uber, Lieferando und vergleichbare Dienste ab, bei denen Algorithmen Leistung, Verfügbarkeit und Bezahlung der Arbeitsleistung steuern. Der zentrale rechtsliche Wendepunkt liegt in der Beweislastumkehr: Bislang mussten Arbeiter:innen vor Gericht belegen, dass sie beschäftigt sind und nicht selbstständig. Künftig müssen die Plattformen nachweisen, dass Nutzer:innen tatsächlich unabhängig agieren – etwa durch eigene Preisfestlegung, freie Zeiteinteilung ohne Sanktionen bei Nichtannahme von Aufträgen oder die Möglichkeit, für mehrere Konkurrenten zu arbeiten.

Für Compliance-Funktionen bedeutet dies eine erhebliche Risikoneubewertung. Werden Fahrer:innen oder Kuriere durch die App in Arbeitszeiten eingeteilt, ihre Annahme von Aufträgen überwacht oder ihre Vergütung algorithmisch berechnet, widersprechen solche Kontrollmechanismen der geltenden Definition der Unabhängigkeit. Das schafft Ansatzpunkte für Behörden und Arbeitnehmer:innen-Verbände, die Einstufung von Plattformnutzer:innen als Subunternehmer:innen anzufechten.

Praktisch zwingen solche Regelungen Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen: Entweder reduzieren sie algorithmische Kontrolle und ermöglichen tatsächliche Selbstständigkeit – mit Konsequenzen für die Betriebssteuerung – oder sie akzeptieren die Reclassification als Arbeitgeber mit allen sozialen Verpflichtungen (Krankenversicherung, Mindestlohn, Ruhezeiten). Die Richtlinie richtet sich nicht nur an Konzerne, sondern entfaltet auch regulatorische Wirkung: Mitgliedstaaten können eigene Durchsetzungsmechanismen schaffen und Geldbußgelder verhängen.


Quelle: www.golem.de · Erschienen 22. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.1.

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