Auf den Punkt: Google registriert sich im IAB-Framework für Device-Identifikation per IP-Adresse und überträgt die Verantwortung für die Nutzereinwilligung auf Werbekunden, was Datenschutzbehörden kritisieren.
Google wird ab dem 3. August 2026 IP-Adressen von Nutzern in der EU, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz gezielt zur Anzeigenpersonalisierung nutzen. Da IP-Adressen unter die DSGVO fallen, verlagert Google die Einwilligungspflicht auf die Werbetreibenden.
Google informierte Werbetreibende, dass das Unternehmen ab dem 3. August 2026 IP-Adressen von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz für die Anzeigenmessung und -personalisierung nutzen wird. Während Google diese Daten bereits routinemäßig zur Verkehrssteuerung und allgemeinen Anzeigenauslieferung erhält, ist die gezielte Verwendung zur Geräteidentifikation für Werbezwecke neu. In den betroffenen Regionen gelten IP-Adressen als personenbezogene Daten unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und lösen entsprechende Einwilligungspflichten aus.
Zur Umsetzung registriert sich Google im Transparency and Consent Framework (TCF) von IAB Europe für die Funktion 3, definiert als „Geräte basierend auf automatisch übermittelten Informationen identifizieren”. Diese Funktion ermöglicht es, ein Endgerät durch automatisch gesendete Daten wie die IP-Adresse von anderen Systemen zu unterscheiden. Dies ist ein zentraler Baustein des sogenannten Fingerprintings, mit dem Geräte auch bei gelöschten oder blockierten Cookies nachverfolgt werden können.
Google verlagert die rechtliche Verantwortung für die Einholung gültiger Nutzereinwilligung auf die Werbekunden. Das Unternehmen verweist hierzu auf die eigenen Richtlinien für Nutzerentscheidungen in der EU. Werbetreibende müssen die Zustimmung der Endanwender selbst einholen. Eine direkte Auswahloption für Nutzer bezüglich der IP-basierten Personalisierung auf Googles eigenen Plattformen soll erst später im Rollout-Prozess eingeführt werden.
Die britische Datenschutzbehörde ICO kritisiert diesen Kurs. Im Dezember 2024 hatte Google bereits das Fingerprinting-Verbot für Werbetreibende aufgehoben – eine Entscheidung, die die ICO damals als unverantwortlich bezeichnete. Am 18. Mai 2026 empfahl die ICO dem britischen Parlament, die Einwilligungsregeln für Online-Werbung zu verschärfen, damit profilübergreifendes Tracking über verschiedene Dienste hinweg weiterhin eine obligatorische Zustimmung erfordert.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 21. Juni 2026
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