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Jury weist Musks Vorwürfe gegen Altman und OpenAI ab

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Auf den Punkt: Musks Vorwurf, OpenAI habe ihn unter dem Vorwand einer gemeinnützigen Struktur getäuscht, scheitert an Verjährungsfristen.

Eine kalifornische Bundesgerichts-Jury hat Elon Musks Vorwürfe der Betrugs- und Vertrauensverletzung gegen Sam Altman und OpenAI einstimmig abgelehnt. Die Klage war nach Ansicht der Jury zu spät eingereicht worden.

Musk hatte OpenAI und seinen CEO Sam Altman sowie Präsident Greg Brockman beschuldigt, ihn systematisch getäuscht zu haben. Er argumentierte, dass die Gründung unter der Zusage erfolgt sei, das Unternehmen als gemeinnützige Organisation für das öffentliche Wohl zu betreiben. Stattdessen habe OpenAI später ein massives kommerzielles Geschäftsmodell aufgebaut, das das Unternehmen zu einem der wertvollsten KI-Konzerne der Welt machte.

Die Jury befand jedoch einstimmig, dass Musks Ansprüche auf ungerechtfertigte Bereicherung, Vertrauensbruch gegenüber einer gemeinnützigen Organisation und ein damit verbundener Anspruch gegen Microsoft als Gehilfe verjährt seien. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, die am Montag auch über mögliche Schadensersatzmassnahmen entscheiden sollte, akzeptierte das unverbindliche Schiedsspruch der Jury sofort. Die darauffolgende Remedies-Phase ist damit gegenstandslos geworden.

Musk hatte umfangreiche Massnahmen gefordert: mehr als 100 Milliarden US-Dollar Schadensersatz, die Entfernung von Altman und Brockman aus Führungs- und Vorstandspositionen sowie eine Umstrukturierung zur Rückumwandlung von OpenAI in seinen ursprünglichen gemeinnützigen Status. Richter Rogers hatte dem ersten Zeugen der Anklage während der Remedies-Phase bereits erheblichen Skeptizismus entgegengebracht.

OpenAI bereitet sich unterdessen auf einen potenziell enormen Börsengang vor, der sich einem Wert von einer Billion US-Dollar nähern könnte. Musk wird den Spruch nach Berichten voraussichtlich anfechten.


Quelle: ainews-dev.lumi-systems.io · Erschienen 18. Mai 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.5.2.

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