Auf den Punkt: Österreich setzt die NIS-2-Richtlinie mit einer Registrierungsfrist zum 31. Juli um, betroffen sind etwa 30.000 Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste.
In Österreich müssen bis zum 31. Juli 2024 rund 30.000 Unternehmen ihre Registrierung gemäß der NIS-2-Richtlinie abgeschlossen haben. Dies betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen und Diensteanbietende, die bestimmte Schwellwerte erfüllen.
Die NIS-2-Direktive der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Meldeverfahren für Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmte Diensteanbietende zu etablieren. In Österreich wurde die Frist für die vollständige Registrierung dieser Unternehmen auf den 31. Juli festgelegt.
Nach Schätzungen sind etwa 30.000 österreichische Unternehmen betroffen, die sich bis zu diesem Datum beim zuständigen österreichischen Melderegister anmelden müssen. Die Registrierung dokumentiert, dass Organisationen die neuen Cybersecurity-Anforderungen der NIS-2-Richtlinie verstanden haben und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen.
Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies konkret: Die Identifizierung betroffener Unternehmenseinheiten muss abgeschlossen sein, eine Einstufung nach den NIS-2-Kategorien muss vorliegen, und die Registrierung beim österreichischen Behördensystem muss termingerecht erfolgen. Fehlende oder verspätete Anmeldungen können zu Verwaltungsstrafen führen.
Quelle: news.google.com · Erschienen 21. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.1.